Mietvertrag / Nutzungsvereinbarung
Zwischen dem „Vermieter“ |
Customer Journey Ventures GmbH / LOADIES® vertreten durch Alexander Schleußner Wilhelm-Leuschner-Straße 19 55218 Ingelheim
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und dem „Mieter“ |
In der Buchungsbestätigung angegebenen Daten |
wird folgender Mietvertrag geschlossen:
Anmerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
- Mietobjekt
Gegenstand der Nutzungsvereinbarung ist die Vermietung einer LOADIES® Powerstation mit einer Leistung von 530Wh (Nutz-Energieinhalt ist je nach Verwendung abweichend). Der Zustand der Mietsachen ist gebraucht.
- Verwendungszweck
Der Mieter benutzt das Mietobjekt ausschließlich zu folgendem privaten Zweck: Eigene Stromversorgung privater Gegenstände auf dem Campingplatz-Gelände des in der Buchungsbestätigung angegebenen Festivals. Das vermietete Objekt darf, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, vom Mieter ausschließlich für den benannten Verwendungszweck genutzt werden. Die Nutzung und Bedienung haben nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Für Schäden, Sanktionen, Geldbußen oder andere Beeinträchtigungen, die dem Vermieter aufgrund unsachgemäßen oder gesetzeswidrigen Gebrauchs der Mietsache entstehen, haftet der Mieter.
- Mietgebühr
Der Mietgebühr ist im Online-Shop von LOADIES® unter dem jeweiligen Festival hinterlegt (www.loadies-festivals.com). Ein weiteres Aufladen innerhalb der vereinbarten Mietzeit ist kostenlos und nicht begrenzt. Der Vermieter behält sich vor, ein weiteres kostenloses Aufladen zu verweigern. Außerdem ist die erneute Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises notwendig. Das Aufladen erfolgt am Stand des Vermieters. Die Mietgebühr ist im Voraus zu entrichten. Der Mieter ist nicht befugt, die Powerstation selbst aufzuladen.
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Pflichten des Mieters
- Zur Identifikation hat der Mieter dem Vermieter vor Überlassung des Mietobjekts einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Zudem wird von diesem ein Foto erstellt, welches nach Ende der Vertragslaufzeit gelöscht wird (z. B. Personalausweis oder Führerschein). Visitenkarten o. Ä. Schriftstücke werden nicht als Ausweis anerkannt, da auf einen zuverlässigen Nachweis der Wohnadresse bestanden werden Der Vermieter kann als Sicherheit / Kaution für die Dauer der Mietzeit die Hinterlegung eines angemessenen Pfands bei ihm verlangen (z. B. Autoschlüssel, Lichtbildausweis etc.).
- Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt sorgfaltsgemäß zu behandeln, insbesondere die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung des Mietobjekts (Gebrauchsanweisung, Warnhinweise o. Ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten und das Mietob-jekt nur demgemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat er sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung des Mietobjekt ggf. beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung zu informieren.
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Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden an dem Mietobjekt, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden:
- Defekt Powerstation, selbstverschuldet: 250,00€ pro Gerät, z. B: Wasserschaden (Feuchtigkeitsindikator rot) oder sichtbare Schäden.
- Diebstahl Powerstation: Aktueller Neupreis (aktuell 500,00€) des Produkts von LOADIES®. Veränderungen oder Verschlechterungen des Mietobjekts, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten (z. B. Verschleißteile).
- Optional: Kabelschloss mit Zahlencode; Defekt: 10,00€, Diebstahl: 20,00€.
- Während der Mietzeit auftretende Mängel des Mietobjekts dürfen nur durch den Vermieter oder eine von ihm bevollmächtigte Person behoben werden. Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen Mangel des Mietobjekts unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Soweit der Vermieter aus diesem Grunde keine Abhilfe schaffen kann, haftet der Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund des Mangels an der Mietsache oder an anderen Sachen entstehen.
- Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt am Ende des Mietzeitraumes dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie vom Vermieter erhalten hat. Die Rückgabe an den Vermieter hat an folgendem Ort zu erfolgen: Festivalstand LOADIES®. Gibt der Mieter das Mietobjekt nicht rechtzeitig zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung 100% des Mietbetrags als Entschädigung verlangen. Die Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.
- Pflichten des Vermieters
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter das Mietobjekt für den angegebenen Zeitraum in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur oben genannten Nutzung zu überlassen. Der Vermieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird auf den in der Buchungsbestätigung angegeben Zeitraum festgelegt und ist vor Ablauf der Zeit von keiner Partei ordentlich kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
- Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die Regelung treten, die der unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt.